Tiere an Bord
Nehmen Sie ihre Haustiere mit an Bord jedes Schiffes und wählen Sie zwischen tiergerechetn Innen- und Aussen-Kabinen, Tierboxen oder die einfache Deckpassage!
Tiere können leicht mit ihren Besitzern auf den Außendecks des Schiffes gehen, aber dazu müssen sie an der Leine gehalten werden und einen Maulkorb tragen. Sie dürfen nicht in den Restaurants und Salons an Bord und weiteren geschlossenen Räumen in denen Fahrgäste untergebracht sind, verkehren. In den Innenräumen des Schiffes sind nur geprüfte Diensttiere erlaubt.
Kleine Haustiere, einschließlich Hunde, Katzen, Kaninchen, Hamster, kleine Vögel und Fische, müssen in ihrem Käfig oder in einem geeigneten Behälter transportiert werden. Für größere Haustiere hingegen befinden sich spezielle Unterkünfte auf dem Schiff, die während der Reise genutzt werden können.
Alle Schiffe haben speziell ausgewiesene Bereiche mit Zwingern (Boxen) für Haustiere. Diese Bereiche sind auch für die Fütterung und Erfrischung Ihrer Haustiere geeignet.
Für die Unterbringung von Haustieren in Zwingern kann bei der Buchung oder beim Einchecken im Hafenbüro ein zusätzlicher Aufpreis erhoben werden.
Haustiere dürfen nicht in Ihrem geparkten Fahrzeug in der Schiffsgarage zurückgelassen werden.
Alle Boote haben spezielle Innen- oder Außenkabinen, in denen Haustiere untergebracht werden können. Diese Kabinen bieten den gleichen Service wie normale Kabinen, haben jedoch Linoleumböden, Geruchsschächte und Unterlagen, die für die bestmögliche Pflege und Hygiene sorgen. Bis zu 3 Haustiere können zusammen mit Ihrem Besitzer in einer Tiergerechtenkabine untergebracht werden.
Es gibt nur eine begrenzte Anzahl dieser Kabinen. Prüfen Sie die Verfügbarkeit direkt online. Wenn Sie die Unterkunft "Tierkabine" nicht finden, gibt es für das gewünschte Datum keine solche Kabine.
Für die Unterbringung von Haustieren in Kabinen kann bei der Buchung oder beim Einchecken im Hafenbüro ein zusätzlicher Aufpreis erhoben werden.
Sie können Ihr Haustier sicher mitnehmen. Ihr kleiner vierbeiniger Freund ist auf den Fähren immer willkommen! Allerdings muss Ihr Haustier einen gültigen Heimtierausweis haben.
Die modernen Fähren sind heute so ausgestattet, dass Sie mit Ihrem Haustier sicher und bequem reisen können. Wichtig ist den Anweisungen für Tiere an Bord zu befolgen und denken Sie daran, dass Ihr vierbeiniger Freund auch ein Ticket haben muss.
Die Passagiere müssen beim Check-in im Hafen oder während der Einschiffung angeben ob Sie in Begleitung eines Tieres während der Fährüberfahrt sind.
Passagiere mit Behinderungen, die von speziell ausgebildeten Haustieren begleitet werden, müssen über die entsprechenden und gültigen Papiere/Bescheinigungen verfügen, die es dem Tier ermöglichen, während der gesamten Überfahrt beim Eigentümer zu bleiben und Ihn in allen Bereichen des Schiffes ständig zu begleiten.
Es ist erlaubt Tiere während der Überfahrt im Wohnmobil oder Wohnwagen bei sich zu haben wenn Sie Camping an Bord gebucht haben.
Sollte der Lärm andere Passagiere jedoch stören muss das Tier in eine der vorgesehenen Boxen gebracht werden. Diese Option ist kostenlos.
Der Haustierbesitzer muss bestimmte obligatorische Dokumente und ein ärztliches Attest für jedes Tier mit sich führen.
Für eine Reise mit Haustieren zwischen Schengen-Ländern oder von einem Schengen-Land in ein Nicht-Schengen-Land ist Folgendes erforderlich:
- Haustierpass
Für griechische und italienische Reiseziele:
- Registrierung im Haustierregister (registrierter Mikrochip)
- Gesundheitsbescheinigung des Tierarztes
Hunde, Katzen und Frettchen, die aus Tunesien oder Marokko in die EU eingeführt werden, müssen mit einem Mikrochip oder einer deutlich lesbaren Tätowierung gekennzeichnet sein. Bei der Einschiffung müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Gesundheitszeugnis gemäß Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013
- Kopie der Bescheinigung mit elektronischen Tieridentifikationsdaten
- Kopie der Impfbescheinigung gegen Tollwut
- Zusätzlich zur Impfung müssen Haustiere einer sogenannten "Antikörpertitration" unterzogen werden, die mindestens einen Monat nach der Tollwutimpfung spezifische Tests in einem von der EU anerkannten Labor erfordert, um festzustellen, ob es einen Mindestwert des Schutzes gibt (über 0,5 ul / ml)
- Dem Testergebnis muss die Dokumentation beigefügt sein, die bei der Einschiffung vorzulegen ist, und das Mindestschutzniveau, das sich aus den Tests ergibt, muss auf der Veterinärbescheinigung oder dem Reisepass angegeben sein